Auswirkungen des Mindestlohns auf Beschäftigung, Arbeitszeit und Arbeitslosigkeit

Mindestlohn-Kommission
Laufzeit:  – 
  • Evaluation & Politikberatung
  • Arbeitsmarkt & Bildung

    Mit dieser Studie und der parallel durchgeführten Untersuchung zur Lohnstruktur begann unsere Arbeit für die Mindestlohn-Kommission. Analysiert wurden die kurzfristigen Wirkungen der Mindestlohneinführung vom 1. Januar 2015 auf Beschäftigung, Arbeitslosigkeit und Arbeitszeit bis 2016. Die Analyse verband drei Datenquellen: amtliche Daten auf regionaler Ebene, Befragungsdaten auf Individualebene und administrative Daten, die Betriebe und Beschäftigte miteinander verknüpfen. Ausgewertet wurde mit verschiedenen Varianten des Differenz-von-Differenzen-Ansatzes. Kurzfristig blieben die Beschäftigungswirkungen gering. Der negative Effekt auf die Gesamtbeschäftigung war zwar statistisch signifikant, fiel aber klein aus und ging fast vollständig auf den Rückgang geringfügiger Beschäftigung zurück. Auf die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und auf die Arbeitslosigkeit wirkte der Mindestlohn nicht. Der Rückgang der Minijobs erklärte sich vor allem aus deutlich weniger Zugängen, zugleich wurden in diesen ersten beiden Jahren geringfügige Beschäftigungsverhältnisse häufiger in sozialversicherungspflichtige umgewandelt. Deutlicher fielen die Anpassungen bei der Arbeitszeit aus: Für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sank die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit im ersten Halbjahr 2015 um rund fünf Prozent oder 1,5 Stunden pro Woche.

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