Die Evaluation der Gründungsförderung für Arbeitslose zieht sich als roter Faden durch unsere Arbeit, beginnend mit der Hartz-Evaluation und ihrer Fortsetzung zu den langfristigen Wirkungen von Überbrückungsgeld und Existenzgründungszuschuss. 2006 löste der Gründungszuschuss (§ 57 SGB III) diese beiden Instrumente ab. Gemeinsam mit dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, das das Projekt beauftragte, untersuchten wir, ob das neue Instrument an deren Erfolge anknüpfen konnte. Dafür entstand ein eigener Datensatz: Prozessdaten der Bundesagentur für Arbeit, ergänzt um Telefonbefragungen von rund 2.300 Geförderten des ersten Quartals 2009 und zweier Kontrollgruppen, nämlich anspruchsberechtigter Arbeitsloser und erstmals auch ungeförderter Gründungen. 19 Monate nach der Gründung waren 75 bis 84 Prozent der Geförderten noch selbständig und bis zu 94 Prozent in den Arbeitsmarkt integriert, mehr als bei beiden Vorgängern. Der Vergleich mit ungeförderten Gründungen ergab ein differenziertes Bild: Die geförderten Unternehmen überlebten häufiger, blieben aber bei Einkommen, Wachstum und Innovation zurück. Als arbeitsmarktpolitisches Instrument wirkt die Förderung also, als Gründungsförderung im engeren Sinne weniger. Auch die viel diskutierten Mitnahmeeffekte ließen sich erstmals in beiden Dimensionen messen. Sie existieren, fallen aber deutlich geringer aus als zuvor angenommen. Ende 2011 wurde der Gründungszuschuss grundlegend reformiert und in die §§ 93 f. SGB III überführt: Aus dem Rechtsanspruch wurde eine Ermessensleistung, der erforderliche Restanspruch auf Arbeitslosengeld stieg von 90 auf 150 Tage, und die Förderzahlen brachen ein. Eine dritte Projektphase nutzte diesen Einschnitt und verglich Vergabepraxis, Teilnehmerstruktur und Wirkungen des Instruments vor und nach der Reform.
Veröffentlichungen aus dem Projekt
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