Parallel zur Untersuchung der Beschäftigungswirkungen prüften wir für die Mindestlohn-Kommission, wie sich die Einführung des Mindestlohns von 8,50 Euro zum 1. Januar 2015 auf Stunden- und Monatslöhne abhängig Beschäftigter ausgewirkt hat. Betrachtet wurden anspruchsberechtigte Beschäftigte ohne vorrangigen Branchenmindestlohn, Datengrundlage war das Sozio-oekonomische Panel. Im untersten Zehntel der Lohnverteilung stieg der durchschnittliche Stundenlohn zwischen 2014 und 2016 um 15 Prozent, zuvor hatte der Zuwachs über zwei Jahre im Schnitt bei einem Prozent gelegen. Die kausale Analyse bestätigte den Effekt: Für Beschäftigte, die 2014 unter 8,50 Euro verdienten, erhöhte der Mindestlohn das Stundenlohnwachstum bis 2016 um 6,5 Prozent, also um etwa 50 Cent. Besonders stark fiel er für Gruppen mit ohnehin niedrigen Löhnen aus, etwa Beschäftigte ohne abgeschlossene Ausbildung. Zwei Befunde relativieren dieses Bild. Erstens verkürzte sich die Arbeitszeit dieser Beschäftigten, sodass sich der Lohnzuwachs nicht in höheren Monatsverdiensten niederschlug. Zweitens verdienten 2016 noch rund 1,8 Millionen anspruchsberechtigte Beschäftigte weniger als 8,50 Euro pro Stunde, der Mindestlohn war also nicht flächendeckend durchgesetzt. Spillover-Effekte auf Löhne oberhalb der Schwelle zeigten sich bis 2016 nicht.
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