Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf individuelle Beschäftigungsbewegungen und betriebliche Lohnstrukturen in den Jahren 2015 bis 2020

Mindestlohn-Kommission
Laufzeit:  – 
  • Evaluation & Politikberatung
  • Arbeitsmarkt & Bildung

Zeitgleich zur Fortschreibung der Beschäftigungsanalyse richtete diese Studie den Blick in die Betriebe hinein. Untersucht wurden die Einführung des Mindestlohns und die Anhebungen von 2017 und 2019 bis einschließlich 2020. Grundlage waren administrative Daten der Bundesagentur für Arbeit, die Betriebs- und Beschäftigtenebene miteinander verbinden und Analysen mit Differenz-von-Differenzen-Ansätzen und Eventstudien erlauben. Der Rückgang der Gesamtbeschäftigung ging vor allem auf mittelgroße Betriebe zurück und beruhte fast ausschließlich auf geringfügiger Beschäftigung. Aufschlussreich ist der Mechanismus: Nicht vermehrte Abgänge trieben den Rückgang, sondern deutlich seltenere Neueinstellungen in diese Beschäftigungsform. Erst mit der Pandemie stiegen 2020 auch die Abgänge, und zwar in den besonders betroffenen Branchen. Innerhalb der Betriebe verringerte sich die Lohnungleichheit spürbar, weil die Löhne am unteren Rand überproportional stiegen, begleitet von geringen Spillover-Effekten weiter oben. Bis 2016 hatten sich solche Effekte noch nicht gezeigt. Zwischen den Betrieben blieb die Lohnungleichheit unverändert. Bei der Betriebsstruktur zeigte sich ein gemischtes Bild: Neugründungen von Kleinstbetrieben nahmen zu, die von mittelgroßen Betrieben ab, während sich bei Schließungen keine Effekte ergaben.

Weiterführende Informationen

Kooperationspartner