Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Beschäftigung und Arbeitslosigkeit (Update 2022/2023)

Mindestlohn-Kommission
Laufzeit:  – 
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Dieses Update schrieb die Untersuchungsreihe fort und dehnte den Analysezeitraum bis Mitte 2022 aus. Betrachtet wurden die Einführung des Mindestlohns zum 1. Januar 2015 sowie alle Anhebungen bis Januar 2022. Grundlage waren amtliche Daten auf regionaler Ebene, verknüpft mit Indikatoren der Mindestlohnbetroffenheit und ausgewertet mit verschiedenen Varianten des Differenz-von-Differenzen-Ansatzes. Erstmals reichten die Daten weit genug, um die Wirkungen über die Corona-Pandemie hinweg zu verfolgen. In stark betroffenen Regionen lag die abhängige Beschäftigung um 0,7 Prozent niedriger als in schwach betroffenen, getragen vor allem vom Rückgang der geringfügigen Beschäftigung. Dieser Rückgang hatte sich gegenüber den Vorgängerberichten weiter verstärkt, und in einzelnen Branchen wie dem Baugewerbe zeigten sich nun auch negative Effekte auf die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Entscheidend war dabei die regionale Wirtschaftslage: In wachstumsstarken Regionen blieben negative Wirkungen aus, die Effekte gingen fast vollständig auf Regionen mit schwachem Wachstum vor Einführung des Mindestlohns zurück. Für einzelne Gruppen, etwa ungelernte Arbeitskräfte, ergaben sich sogar positive Entwicklungen.

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