Diese Runde für die Mindestlohn-Kommission analysierte die Einführung sowie alle Anhebungen bis Januar 2024 und reichte mit den Daten bis Mitte 2024. Grundlage waren amtliche Daten auf regionaler Ebene, verknüpft mit Indikatoren der Mindestlohnbetroffenheit und ausgewertet mit verschiedenen Varianten des Differenz-von-Differenzen-Ansatzes. Ein zweiter Teil widmete sich der Erhöhung auf 12 Euro im Oktober 2022 und nutzte dafür die neue Verdiensterhebung sowie einen Bunching-Ansatz, der Beschäftigungsveränderungen entlang der Lohnverteilung sichtbar macht. In stark betroffenen Regionen ging die gesamte abhängige Beschäftigung um rund 0,6 Prozent zurück, getragen allein von der geringfügigen Beschäftigung. Für die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung insgesamt ergab sich kein Effekt, für die Arbeitslosigkeit ebenfalls keiner. Am deutlichsten fielen die Rückgänge in Regionen mit geringer Wirtschaftsdynamik aus. Auch die bislang stärkste Anhebung auf 12 Euro wirkte zusätzlich negativ, im Umfang aber nicht wesentlich anders als frühere Schritte. Methodisch zeigte sich, dass die klassische Differenz-von-Differenzen-Schätzung die Effekte unterschätzt, wenn Einführung und Anhebungen als Maßnahme mit gestaffeltem Beginn betrachtet werden.
Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Beschäftigung und Arbeitslosigkeit
Mindestlohn-Kommission
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