Sechs Jahre nach Einführung des Mindestlohns erlaubten die Daten erstmals einen Blick auf die mittelfristigen Wirkungen. Für die Mindestlohn-Kommission untersuchten wir die Einführung sowie die Anhebungen von 2017 und 2019, mit Daten bis Mitte 2021. Grundlage waren amtliche Daten auf regionaler Ebene, verknüpft mit Indikatoren der Mindestlohnbetroffenheit und ausgewertet mit verschiedenen Varianten des Differenz-von-Differenzen-Ansatzes. In stark betroffenen Regionen lag die abhängige Beschäftigung um 0,6 Prozent niedriger als in schwach betroffenen, ein quantitativ geringer Effekt, der fast vollständig auf den Rückgang der geringfügigen Beschäftigung zurückging. Dieser Rückgang hatte sich gegenüber der ersten Untersuchung verstärkt, und in einzelnen Branchen wie dem Bau- und dem Verarbeitenden Gewerbe traten nun auch negative Effekte auf die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf. Entscheidend war die regionale Wirtschaftslage: In wachstumsstarken Regionen blieben negative Wirkungen aus, gegen Ende des Beobachtungszeitraums deutete sich dort sogar ein leicht positiver Effekt auf die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung an. Die Anhebung von 2019 entfaltete zusätzliche negative Effekte, die von 2017 nicht. Der Analysezeitraum umfasste erstmals das Pandemiejahr 2020, dessen Folgen die Einordnung einzelner Befunde erschwerten.
Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Beschäftigung und Arbeitslosigkeit
Mindestlohn-Kommission
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